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   BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88   

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https://dejure.org/1988,983
BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,983)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 2 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,983)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 2 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgrund Heroinabhängigkeit

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Die Menge an Heroin, die der Angeklagte besessen und mit der er Handel getrieben hat, war nicht so groß, daß allein deshalb die Anwendung des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG von vornherein nicht in Frage gekommen wäre (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die UA S. 3 unten aufgeführte Bestrafung des Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu prüfen haben, ob die Strafklage verbraucht ist oder - falls jenes Urteil nicht rechtskräftig sein sollte - anderweitige Rechtshängigkeit vorliegt (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Aus dem Urteil ist nicht zu ersehen, ob sich das Landgericht hierbei der rechtlichen Möglichkeit bewußt war, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 BtMG den besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Das Vorliegen eines - hier vom Amtsgericht angenommenen - Regelfalls nach § 29 Abs. 3 BtMG befreit das Gericht nicht von der Prüfung, ob die Anwendung des Regelstrafrahmens nach § 29 Abs. 1 BtMG ausreicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 6 und 7).

    Bei einer nicht sonderlich großen Menge von Betäubungsmitteln, mit denen der Angeklagte Handel getrieben hat, ist zu erörtern, ob nicht schon allein deshalb die Anwendung des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG in Frage kommt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7 und 9).

  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Insbesondere kann der vertypte Milderungsgrund des § 21 StGB zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 -).
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